AGB
Geltungsbereich
a) Diese AGB`s gelten für Käufer, die bei Abschluss des Vertrages mit der Firma MT Balkongeländer GmbH (weiter „Verkäufer“ genannt) in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
b) Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners wird hiermit endgültig widersprochen.
c) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Geschäftsführer unterzeichnet sind. Sonstige Mitarbeiter, Vertreter oder Agenten des Verkäufers sind zu abweichenden Vereinbarungen nicht befugt.
Angebote / Vertragsabschluss
a) Unsere Angebote sind stets freibleibend, bei Produktbeschreibungen und Produktabbildungen bleiben Änderungen vorbehalten. Änderungen und Nebenabreden sowie vom Verkäufer gegebene Zusagen haben nur Gültigkeit,
wenn sie schriftlich bestätigt werden.
b) Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsblättern oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, können nicht entstehen.
c) Das Auftragsblatt ist umgehend nach Erhalt vom Käufer auf Richtigkeit zu prüfen. Fehler sind unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen.
Widerrufsbelehrung
a) § 312g Abs. 2, Satz 1 Nummer 1 BGB – Solange Aufträge nur auf Grundlage eines gesondert zu erstellenden Aufmaßes,
vom Kunden ausgesuchtem Material, Farbgebung und erst danach vorgenommenem Zuschnitt des Geländers / Sichtschutz / Windschutz erfolgt, steht dem Kunden als Verbraucher kein Widerrufsrecht zu, da es sich um eine individuelle Anfertigung handelt. Es muss deshalb auch nicht über das Widerrufsrecht belehrt werden.
b) Will oder kann der Kunde die bestellte Ware nicht entgegennehmen, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 35% des Auftragswertes an. Wurden dafür benötigte Bauteile bereits bei einem Zulieferer bestellt oder gefertigt, so beträgt die Stornierungsgebühr 85% des Auftragswertes.
Preise
a) Die vereinbarten Preise gelten für die umseitig angegebenen Stückzahlen, Maße und Konstruktionsarten. Ändern sich nach Vertragsschluss Stückzahlen, Maße oder Konstruktionsarten, so wird der Gesamtpreis der Änderung entsprechend herabgesetzt bzw. erhöht.
b) Sind seit Vertragsabschluss mindestens 6 Monate vergangen und/oder ändern sich nach der Auftragserteilung die Löhne oder Materialpreise überdurchschnittlich stark, so ist der Lieferant zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt,
oder behält das Recht auf andere Rohmaterialien auszuweichen, die in Punkto Optik und Qualität dem ursprünglich gewählten Material entsprechen. Der Käufer hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt, nicht aber bei Wechsel des Rohmaterials.
Zahlung
a) Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Kaufpreise und Preise für sonstige Leistungen bei Übergabe der Ware bzw. Abnahme der Leistung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung per Überweisung innerhalb 7 Tagen fällig.
b) Skontoabzüge sind nicht berechtigt und werden nachgefordert. Abweichungen sind nur nach ausdrücklicher Absprache mit dem Geschäftsführer oder berechtigten Vertretungspersonen möglich.
c) Der Käufer hat nur ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch den Lieferanten anerkannt wurden.
Gewährleistung
a) Für alle von uns montierten Elemente übernehmen wir eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren ab Rechnungsdatum.
b) Die Zulässigkeit von Glaserzeugnissen ist mit der Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen geregelt. ( https://www.mt-balkongelaender.de/downloads/ ). Sollte es nach abgeschlossener Montage & unterschriebener Abnahmebescheinigung zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Beschädigung einer oder mehrerer Glasscheiben kommen, fällt dies nicht unter die Gewährleistungspflicht der Firma MT Balkongeländer. Die Kosten für die Instandsetzung trägt hier der Kunde bzw., wenn vorhanden, die entsprechende Glasversicherung des Kunden. Ist der Kunde bei der Montage nicht anwesend und kann daher die Abnahmebescheinigung nicht unterschreiben, bleiben ihm 24 Stunden Zeit, Reklamationsansprüche zu stellen. Tut er dies nicht innerhalb der 24 Stunden, gilt die Montage als abgenommen.
c) Farbabweichung gegenüber RAL bzw. Farbmuster sind nach den Farbtontoleranzen der VdL Richtlinien zulässig.
Bei Punktfehlern ist der maximal zulässige Durchmesser kleiner / gleich 1mm. 10 Punktfehler kleiner 1mm/qm oder lfd Meter sind zulässig.
d) Spaltbildung an Stößen, Gehrungen oder Verbindungspunkten die auf Wärmeausdehnung des Materials, Fertigungs- und Montagetoleranzen oder Ungenauigkeiten, bzw. Unebenheiten des Untergrundes zurückzuführen sind, stellen keinen Reklamationsgrund dar. Spaltmaße bei Zuschnitt Anlagen bis zu 5mm sind zulässig.
e) Die Elemente von MT Balkongeländer dürfen nicht mit Chlorid haltigen Taumitteln in Verbindung kommen,
da sonst Korrosionsstellen entstehen können. Ebenso sollten die Produkte von MT nicht mit scharfen, aggressiven Mitteln gereinigt werden.
(Zur schonenden Reinigung unserer Produkte empfehlen wir handelsübliche Kernseife und klares Wasser.)
f) MT Balkongeländer übernimmt an Bestandsgeländern keinerlei Gewährleistung, wenn ein Kunde dies übernehmen will und nur die Verkleidung erneuert werden soll. Sollte es nach der Montage der neuen Verkleidung am Bestandsgeländer zu Korrosion oder Lackablösungen kommen, oder sollte sich das Geländer an den Befestigungs- / Verankerungspunkten lösen.
g) Bei der Montage vor Ort, kann es an unseren Elementen oder am Bestand des Kunden zu minimalen Makel an der Oberfläche kommen. Dies stellt nur dann einen Reklamationsgrund dar, wenn der Makel aus einer Entfernung größer 4 Meter frontal (nicht im Streiflicht) noch sichtbar sein sollte oder die Langlebigkeit des Bauteils dadurch beeinträchtigt wird. Zudem räumt sich MT Balkongeländer das Recht ein, den Makel händisch ausbessern zu dürfen.
h) Bei der horizontalen Belastung unserer Geländer treten am Pfosten reversible (elastische) Verformungen auf. Diese sind aus technischer Sicht völlig normal, statisch nachgewiesen und für die Sicherheit des Geländers unbedenklich. Ein einzelner Pfosten mit einer Höhe von 1200mm darf sich bei einer horizontalen Belastung von 500N (50Kg) am oberen Holm um bis zu 90 mm nach außen biegen lassen. Eine zusätzliche Wandbefestigung des Handlaufs ist aus statischen Gründen nicht notwendig und ist daher im Angebot nicht enthalten. In Ausnahmefällen, wenn eine Befestigung am Balkonboden bzw. an der Balkonstirnkante nicht ausreichend ist, kann dies zusätzlich mit angeboten werden, muss aber im Auftrag explizit aufgeführt sein.
i) Geländerfüllungen aus Parsol-Glas (eingefärbte VSG-Glasscheiben) haben den Effekt, dass sie gegen das Tageslicht gesehen heller wirken und mit dem Tageslicht dunkler. Dieser Effekt ist auf Grund des Lichteinfalls zu erklären. Ein drehen der Scheiben um 180° verändert diesen Effekt nicht. Der Kunde wird beim Beratungsgespräch vom Verkäufer extra darauf hingewiesen.
j) Die Bauteile „Endkappe Pfosten“, „Endkappe Handlauf“ und „Absturzsicherung“ des MT Balkongeländers aus Aluminium werden durch Laserschneiden hergestellt. Auf Grund des Herstellungsverfahren bleibt hier ein minimaler „Verbindungssteg“ bestehen. Dies ist fertigungstechnisch bedingt und daher kein Reklamationsgrund.
k) Die MT Montageblende verdeckt die Balkonstirnkante aus optischen Grunden und sorgt dafür, dass ein Großteil des Regenwassers darüber abgeleitet wird, ist aber aus technischer Sicht kein Bauteil, welches für die Entwässerung des Balkones zuständig ist (wie evtl. ein Tropfblech). Hierbei kann, je nach Überstand des Bodenbelags und Ebenheit / Unebenheit der Balkonstirnkante auch Regenwasser hinter der Montageblende herauslaufen.
l) Abweichende Spaltmaße von Pfosten zu Geländerfüllung, Füllung zu Füllung oder Füllung zu Handlauf / Zierstab um bis zu +/- 5,0 mm, bei Schrägen um bis zu +/-10,0mm sind zulässig und daher kein Reklamationsgrund. Der Spalt / Abstand vom Außenpfosten zu angrenzenden Objekten wie Mauerwerk, Dachsparren o.ä. darf sowohl waagerecht als auch senkrecht bis zu 120mm betragen.
Eigentumsvorbehalt
a) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Geschäftsinhaber das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Geschäftsinhaber das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
b) Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei einer etwaigen Verjährung der Forderung des Lieferanten unberührt.
c) Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, darf der Käufer dieselbe ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht an andere herausgeben.
d) Der Kunde ist verpflichtet, dem Geschäftsinhaber den Zugriff auf die Ware durch Dritte, etwa im Falle der Pfändung,
sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde dem Geschäftsinhaber unverzüglich anzuzeigen.
Für die Ausführung der Montage gelten folgende Bedingungen
a) Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Kann bei Eintreffen eines Montagetrupps durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, die Ware nicht verbaut werden, so ist der Käufer verpflichtet, die entstandenen und entstehenden Kosten zu tragen. Hierzu zählt auch das Bereitstellen / absperren einer geeigneten Parkfläche direkt am Montageobjekt.
b) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht sofort begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann.
c) Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen des Käufers entstehen,
hat MT Balkongeländer nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Monteure beruhen.
d) Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen, vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Gartenmöbel, Blumentöpfe oder ähnliches sind zu räumen. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln oder sonstigen im Gebäude verbauten Gegenständen, die ihm nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von dem Käufer bekannt gemacht worden sind. Beschädigungen an Bodenbelag sind nicht vom Verkäufer zu tragen, außer bei grober Fahrlässigkeit. Unser Monteure arbeiten mit größter Sorgfalt, dennoch kann es bei der Demontage und Montage von Balkongeländern zu Funkenflug, Schweißspritzer, Spanbildung usw. kommen. Will der Kunde angrenzende, empfindliche Bauteile wie Fenster, Bodenbeläge usw. davor schützen, so ist es seine Aufgabe diese am Montagetag entsprechend abzudecken. Für nicht ausreichende Abdeckung und dadurch entstandene Schäden übernimmt die Firma MT keine Haftung.
e) Soweit Zusatzarbeiten erforderlich werden, die bei der Angebotserstellung nicht ersichtlich waren, werden diese gesondert nach Lohn und Materialkosten abgerechnet.
f) Bei der Demontage von Bestandsgegenständen ist die Entsorgung nicht automatisch im Auftragsumfang enthalten.
Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beauftragen.
g) Der Balkon, die Terrasse oder sonstige Bereiche an denen die Montage stattfindet, wird zum Montagezeitpunkt zu einer Baustellenzone und frei von Terrassenmöbel, Blumenkübel oder ähnlichem zu räumen. Für Beschädigungen bei Nichträumung haftet keinesfalls der Lieferant. Pflanzen- / Hecken- und Baumschnitt muss so ausgeführt sein, dass die Baustelle frei zugänglich ist, ansonsten muss mit weiteren Kosten durch einen Fehlmontagetag oder den entsprechenden Kosten für den Pflanzzuschnitt durch den Lieferanten auf Stundenlohnbasis gerechnet werden.
h) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Käufer keinen Urlaub am Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des Käufers ist. Es folgt dementsprechend keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Rückvergütung durch den Lieferanten.
i) Bei Montagen, welche durch schlechtes Wetter verschoben werden müssen, besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Montage wird dann sobald das Wetter es zulässt durch die Firma ausgeführt.
Zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitiger Montagen,
die wetterbedingt nicht durchgeführt werden konnten. Der Firma ist ein entsprechender Zeitpuffer zu gewähren.
Nachträgliche Änderungen nach Auftragserteilung (wie z.B. andere Füllungen, andere Farbe, andere Ausführung) sind nicht möglich.
j) Die auf dem Auftragsblatt / Angebotsblatt angegebenen Lieferzeiten sind Circaangaben und können sich sowohl nach vorne als auch nach hinten verschieben. Ist ein größerer Lieferverzug der Firma MT Balkongeländer auf Lieferschwierigkeiten eines Lieferanten / Zulieferers oder Ausfall von Mitarbeitern durch Krankheit oder Kündigung zurückzuführen, ist dies kein Grund für den Käufer den vereinbarten Kaufpreis zu senken oder gar vom Auftrag zurückzutreten. Bei Lieferantenverzögerungen behalten wir uns die Notwendigkeit eines erneuten Montagetermins vor.
Arbeitszeitengesetze müssen respektiert werden und können zu Folgemontageterminen führen.
k) Der Verkäufer (MT Balkongeländer) übernimmt keinerlei Gewährleistung auf Abdichtungen jeglicher Art. Sollte bei der Montage durch das Setzen der Schwerlastanker ein Stück vom Mauerwerk oder der Betonplatte ab- oder ausbrechen, so haftet MT Balkongeländer nur, wenn der minimalste Randabstand von 30mm nicht eingehalten wurde. Wurde dieser eingehalten, ist der Kunde für die Instandsetzung der ausgebrochenen Stellen verantwortlich. Eine Reduzierung des Kaufpreises ist dadurch nicht rechtens.
l) Für die Montage unserer Balkongeländer setzen wir einen tragfähigen und intakten Untergrund voraus. Sollte sich beim Montagetermin herausstellen, dass der Untergrund sich nicht für eine fachgerechte Befestigung / Montage eignet und war dies beim Beratungstermin / Aufmaßtermin von außen nicht eindeutig ersichtlich bzw. wir wurden vom Kunden nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, ist dieser verpflichtet, uns durch bauliche Maßnahmen / Veränderungen einen intakten und tragfähigen Untergrund bereit zu stellen. Die anfallenden Kosten hierfür trägt der Kunde / Besteller. Für den zusätzlichen Mehraufwand der dadurch entsteht verweisen wir auf Punkt e) der Montagebedingungen. Kann oder will der Kunde keine baulichen Maßnahmen / Veränderungen am Untergrund vornehmen, verweisen wir auf Punkt b) der Widerrufsbelehrung.
m) Nach abgeschlossener Montage erfolgt durch unser Montagepersonal eine besenreine Grundreinigung der Baustelle, sowie eine oberflächliche Reinigung des neuen Balkongeländers bzw. der Balkonverkleidung. Es können Fingerabdrücke oder Fett/ Ölrückstände, die bei der Montage unvermeidlich sind, zurückbleiben. Eine intensive Reinigung der Baustelle, des Bodens und der Balkongeländer bzw. Balkonverkleidungen ist nicht im Umfang des Kaufvertrages mit MT enthalten und daher vom Kunde selbst zu übernehmen. Bei Arbeiten an einem bestehenden Geländer aus Stahl, sollte der Boden und angrenzende Bereiche vom Kunden nach der Montage sorgfältig gereinigt / abgesaugt werden, da sonst die dabei entstandenen Späne Rostflecken verursachen können. Sollten sich durch Verwendung von nicht geeigneten, aggressiven Reinigungsmitteln Flecken oder Schlieren auf den Balkongeländern bzw. Balkonverkleidungen abzeichnen, oder sollte sich die Pulverbeschichtung dadurch lösen, ist dies das Verschulden des Kunden und stellt kein Reklamationsgrund dar.
n) Das schließen von Öffnungen, Löchern, oder Spalten, bzw. entfernen von Schrauben o.ä. welche durch das Entfernen von Bestandsobjekten entstehen und nicht durch das neue Balkongeländer abgedeckt werden, ist nicht Umfang unseres Angebots. Es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich schriftlich vermerkt.
o) Verpackungsmüll, welcher bei der Montage entsteht, wird von uns in einem Müllsack zusammengeführt und ist vom Kunden zu entsorgen (Restmüll)
p) Die Metallkassetten der Modelle ALU Modernline und ALU Premiumline besitzen auf der gefalzten Seite jeweils zwei Bohrungen mit einem Durchmesser von ca. 4 mm. Diese dienen dazu, die Kassetten während des Pulverbeschichtungsprozesses aufzuhängen.
q) Im eingebauten Zustand liegen die Metallkassetten mit ihrem unteren Falz auf dem Gummi der Absturzsicherung auf. Aufgrund von Temperaturschwankungen können sich die frei hängenden unteren Teile der Kassetten bewegen, was zu Verschiebungen der Auflagepunkte auf den Gummis führen kann. Dadurch kann es vorkommen, dass die Kassetten nicht immer exakt mittig auf der Absturzsicherung aufliegen.
r) Abhängig von Größe und Gewicht der Glasscheiben kann es bei der Montage vorkommen, dass sich der Ausleger der Absturzsicherung durch das Aufsetzen der Scheiben leicht verformt. Dies ist jedoch unbedenklich und stellt keinen Reklamationsgrund dar, da die Glasscheiben von den vier Klemmhaltern sicher gehalten werden und die Absturzsicherung lediglich eine zusätzliche Sicherungsfunktion erfüllt.
Allgemein:
Der Verkäufer berät nach bestem Wissen und Gewissen und versucht stets die preislich und technisch beste Lösung zu vermitteln. Die Produktentscheidung trifft am Ende der Endkunde. Änderungen sind anschließend nur bedingt oder gar nicht möglich.